Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmeauftrag zustandegekommen

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtungen des Gastwirtes ist es, das Zimmer der Bestellung bereitzuhalten
b) Verpflichtungen des Gastes ist, den Preis dir die Zeit (Dauer) der Bereitstellung des Hotelzimmers ihm zu bezahlen

3. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20%,bei Halbpensionvereinbarungen 30%, bei Vollpensionvereinbarungen 40% des vereinbarten Preises.

5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfand an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Zusatz des Hotel Garni Breisacher Hof:
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Gastwirt das Recht, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Bei Anreise nach 18 Uhr bitten wir um Nachricht.

ADRESSE

Neutorplatz 16 79206 Breisach am Rhein

KONTAKT

Telefonnummer:  +49 (0)7667 – 392

Fax: +49 (0)7667 – 6042

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